Zweigniederlassung einer spanischen GmbH (SL)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach spanischem Recht zum Einsatz in Deutschland mit nur 3006,- € Kapital ist seit kurzem möglich. Der  BGH hat in seinem Urteil vom 13.03.2003 (VII ZR 370/98) endlich die Rechtsfähigkeit von EU Gesellschaften in Deutschland grundsätzlich anerkannt. 


Aber was bedeutet dies nun im Ergebnis und wie funktioniert das in der Praxis?Die spanische GmbH (SL) wird gegründet oder erworben in Spanien und hat Ihren Sitz in Palma de Mallorca, übt aber Ihre Geschäftstätigkeit in Deutschland oder jedem anderen Mitgliedsstaat der europäischen Gemeinschaft auch über Zweigniederlassungen aus.

Denn jedes Unternehmen kann sowohl im Inland als auch im Ausland an verschiedenen Orten tätig werden. Innerhalb der EU spricht man in diesem Zusammenhang von Niederlassungsfreiheit.  

Die einfachste Variante, in der sich ein Unternehmen an einem anderen Standort außerhalb seines Sitzes gewerblich betätigen kann, ist die Schaffung einer Niederlassung. Diese kann als Betriebsstätte (unselbständige Zweigniederlassung) oder als selbständige Zweigniederlassung geführt werden. Denn weder die Zweigniederlassung noch die Betriebsstätte benötigen eine eigene juristische Person.

Die Betriebsstätte (unselbständige Zweigniederlassung) benötigt keine Eintragung im Handelsregister, muß sich jedoch beim zuständigen Gewerbeamt anmelden.

Die selbständige Zweigniederlassung ist beim zuständigen Handelsregister einzutragen.

Die Besteuerung der selbständigen Zweigniederlassung oder Betriebsstätte (z.B. Deutschland oder Österreich) erfolgt grundsätzlich am Ort der Betriebsstätte, also wie eine deutsche GmbH. Die Zweigniederlassung einer spanischen GmbH (SL) in Deutschland hat dort folglich Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer zu zahlen. In Spanien sind diese Gewinne auf Gesellschaftsebene dann aufgrund des jeweiligen DBA von der Besteuerung freigestellt, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Im Ergebnis bedeutet dies, daß die wesentliche Buchhaltung der Zweigniederlassung der spanischen GmbH (SL) in Deutschland geführt wird. Der Wechsel zu einem Steuerberater in Spanien ist nicht notwendig. In Spanien wird lediglich eine einfache Bilanz erstellt, in der das Ergebnis der Zweigniederlassung ausgewiesen wird. Eine Körperschaftssteuererklärung ist in Spanien zwar abzugeben. Körperschaftssteuer fällt in Spanien bei Geschäftstätigkeit über die deutsche Niederlassung jedoch aufgrund der Freistellung gemäß Art. 7 und 23 des DBA Spanien nicht an. Die Kosten für die Bilanzierung und Körperschaftssteuererklärung in Spanien sind gering. Unser Team erledigt diese Arbeiten zu einem einen günstigen Pauschalbetrag. Erkundigen Sie sich nach unseren Konditionen.

Sowohl die Betriebsstätte (unselbständige Zweigniederlassung) als auch die selbständige Zweigniederlassung hat Ihre Existenz am Ort des Sitzes nachzuweisen. Dies geschieht durch Vorlage folgender Dokumente:
- Gründungsurkunde
- Handelsregisterauszug
- ggfs. Vollmachten

Bei ausländischen Gesellschaften wie der spanischen GmbH (SL) sind die Urkunden und der Handelsregisterauszug mit der Haager Apostille zu versehen, ggfs. ist eine beglaubigte Übersetzung beizufügen.

Einzelheiten zur Zweigniederlassung erfahren Sie auch bei einem Steuerberater, Rechtsanwalt oder der zuständigen Industrie & Handelskammer (IHK).

UK Ltd. oder spanische GmbH (SL)?

Bei dem Stichworten, "Offshore Gesellschaft", "Auslands-GmbH" oder "Briefkastenfirma" wird häufig von der englischen GmbH (Ltd.) gesprochen. Rechtlich bietet die Ltd. ähnliche Vorzüge wie die spanische GmbH (SL). Sicherlich bietet die Ltd. die Möglichkeit, Gesellschaften mit weniger als 3006,-€ Stammkapital zu gründen. Obwohl bei objektiver Betrachtungsweise bei der Prüfung der Verlässlichkeit oder Kreditwürdigkeit eines Unternehmens nicht allein an der Höhe der Kapitalausstattung sondern auf dessen Ertragsaussichten, Arbeitsweise, das Risiko, die Rentabilität und Liquidität des Kreditnehmers abgestellt wird, so stellt sich die Frage, welchen Eindruck ein Unternehmen gegenüber Banken und Kunden abgibt, das mit einem Stammkapital von 1 Pfund Sterling ausgestattet ist. Im Vergleich zur englischen GmbH (Ltd.) besteht bei der spanischen GmbH (SL) der Vorteil, daß Spanien der Eurozone angehört und damit Währungsumrechnungen komplett entfallen. Hinzu kommt, daß Spanien seit vielen Jahren eines der beliebtesten Investitionsländer der Deutschen nicht nur für Auslandsimmobilien ist. Deshalb verfügt Spanien und insbesondere die Balearen über eine exelentes Angebot an deutschsprachigen Dienstleistungen in diesem Bereich. Der deutsche Unternehmer wird also keine Sprachbarrieren bei der Gründung, Übernahme und Betreuung seiner spanischen GmbH (SL) haben. In Spanien und insbesondere in Palma de Mallorca haben Sie den Standortvorteil einer deutschsprachigen Infrastruktur mit einer hervorragenden Fluganbindung.